Welche Auswirkungen die seit 07.05.22 überarbeitete Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen auf den Schulbetrieb hat und wie der Stand bei der schulischen Integration ukrainischer Kinder und Jugendlicher ist, legt der Kultusminister in seinem neuesten Brief dar.
In seinem aktuellen Brief an alle Eltern und Erziehungsberechtigten informiert der Kultusminister zum einen über die geplanten "Corona-Lockerungen", die nicht von denen abweichen, die bereits am 18. März kommuniziert wurden (siehe "Exit-Plan" unten). Zum anderen gibt es Informationen über die schulischen Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine.
In seinem heutigen Brief nimmt der Kultusminister Bezug auf die neuen Corona-Regelungen infolge des überarbeiteten Infektionsschutzgesetzes und die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter in niedersächsischen Schulen. Zudem erhalten Sie zwei Übersichten zu den Corona-Regelungen.
Nachfolgend informiert Sie die Schulleitung über die neuen, Corona-bedingten Sonderregelungen zu Versetzungen, Übergängen, zum freiwilligen Zurücktreten in den unteren Jahrgang und zur Wiederholung von Schuljahrgängen (im Rahmen der Abschlussvergabe) für die Jahrgänge 1-10. Sollten Sie Gesprächbedarf mit Blick auf Ihr Kind sehen, nehmen Sie bitte möglichst frühzeitig Kontakt zur Klassenleitung auf, um individuelle Lösungen abzustimmen.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hiermit möchte ich euch und Sie über neue Vorgaben für das zweite Schulhalbjahr informieren.
Für die Jahrgänge 5-10:
Für die Jahrgänge 11-13:
Für Fragen stehen die Fach- und Klassenlehrkräfte zur Verfügung.
Am Donnerstag, 3. Februar 2022, bietet das mobile Impf-Team des DRK Uelzen zum dritten Mal in der Aula der KGS (Lindenstr. 10, Bad Bevensen) von 13:30 bis 15:30
Uhr das Impfen für Schüler*innen ab 12 Jahren und ihre Familien an. Die mRNA-Impfstoffe „Comirnaty“ von BioNTech / Pfizer (Personen <30 Jahre) oder „Spikevax“ von
Moderna (Personen >30 Jahre) werden dafür bereitgestellt.
Kinder unter 12 Jahren erhalten einen anderen Impfstoff, als dort angeboten. Der Landkreis Uelzen bietet spezielle Impftermine für Kinder bis von 5 bis 11 Jahren an. Eine Übersicht dazu finden
Sie >> hier <<.
Die beiden Aufklärungsunterlagen (siehe unten) sind auch zu diesem Impftermin unterschrieben und ausgefüllt mitzubringen.
Jugendliche ab 16 Jahren können auch ohne eine Einwilligung erziehungsberechtigter Personen geimpft werden. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren genügt eine schriftliche
Einwilligung der Erziehungsberechtigten. In diesem Fall wird zusätzlich eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten zum Abgleich der Unterschrift benötigt.
Nachfolgend erhalten Sie vom Niedersächsischen Kultusminister den heutigen Brief an alle Eltern und Erziehungsberechtigten u.a. zu den Themen der fortgeführten täglichen Selbsttestung - nun auch für zweifach geimpfte und genesene Schüler*innen) - und den Quarantäne-Vorgaben.
Am heutigen Donnerstag wendet sich der Kultusminister an die Eltern und Erziehungsberechtigten, um unter anderem die verlängerte tägliche Selbsttestpflicht (nicht verpflichtend für Geimpfte und Genesene) und die Untersagung von Schulfahrten bis zu den Osterferien zu erläutern.
Nachfolgend erhalten Sie sowohl den Weihnachtsbrief des Kultusministers vom heutigen Tage als auch allgemeine Elterninformationen zum Impfen 5- bis 11-jähriger Kinder von der Landesregierung.
In seinem neuesten Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte nimmt der Niedersächsische Kultusminister unter anderem Bezug auf die Präsenzregelung an den letzten drei Schultagen (20. bis 22.12.21), das Testverfahren nach den Weihnachtsferien Anfang Januar 2022 und auf den Umgang mit testverweigernden Schüler*innen (vgl. Pressemitteilung vom 10.12.21).
Regeln vor und nach den Weihnachtsferien 2021
Am heutigen Dienstag, 23. November 2021, hat sich der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne mit Blick auf die neue, ab morgen gültige Corona-Verordnung des Landes in Briefen an Schulen, Schüler*innen und Eltern sowie Erziehungsberechtigte gewandt. Er nimmt darin Bezug auf die neuen Selbsttest-Regelungen, Schulveranstaltungen, "Maskenpflicht", Schulfahrten mit Übernachtungen sowie einen früheren Weihnachtsferienbeginn. (vgl. auch Pressemitteilung vom 23.11.21)
Mit Blick auf die sich zunehmend angespannte Corona-Infektionslage zu Monatsbeginn hat der Niedersächsische Kultusminister Grant-Hendrik Tonne sich in einem Brief erneut an Sie gewandt. Wie gewohnt können Sie nachfolgend die Briefe abrufen:
Pünktlich zum Beginn der Herbstferien lässt der Niedersächsische Kultusminister Grant-Hendrik Tonne den Eltern und Erziehungsberechtigten wie gewohnt einen Brief mit Informationen zu den aktuellen Entwicklungen zukommen. An dieser Stelle wünscht Ihnen das Team der KGS erholsame Ferien. Schulstart ist am Montag, den 1. November.
Über die neuesten Veränderungen im Zuge des Inkrafttretens der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen am heutigen 22.09.21 informiert der Kultusminister Grant Hendrik Tonne Sie - wie gewohnt - in einem Elternbrief über die Anpassungen. Nachfolgend können Sie ihn abrufen, genauso wie die neue "Absonderungsverordnung", die regelt, wie sich Infizierte und deren Kontaktpersonen verhalten sollen.
In Orientierung an den aktuellen Vorgaben des Kultusministeriums finden Sie nachfolgend eine Information der Schulleitung zu den verpflichtenden Selbsttestungen, die jede*r Schüler*in vor dem Schulbesuch durchführen muss. Bis zum 10.09.21 besteht die Pflicht zu einer täglichen Testung. Die Negativtestung wird dann auf dem "Laufzettel" (siehe unten) mit Elternunterschrift bestätigt. Ab dem 13.09.21 gilt das dreimalige Selbsttesten pro Woche.
Dem Schreiben der Schulleitung ist eine Information des Landkreises Uelzen beigefügt (vgl. S. 2), in der Sie Näheres über die Bereitstellung von Luftfiltergeräten in den Räumen des 5. und 6. Jahrgangs erfahren.
Darüber hinaus wendet sich der Kultusminister in einem weiteren Brief zum Schuljahresbeginn an Sie (Brief vom 01.09.21).
Zum herannahenden Start am 02.09.21 in das neue Schuljahr 2021/22 äußert sich der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne in einem aktuellen Elternbrief. Darüber hinaus informiert der Minister über die nun getroffenen Corona-Maßnahmen, die Sie auch zusammengefasst im "Infopaket Schulstart" finden.
Die Befreiung von der Präsenzpflicht in der Schule besteht jetzt nur noch ausschließlich in Härtefallen und muss mit ärztlichem Attest belegt werden. Für die Beantragung finden Sie nachfolgend das Formular.
KGS Bad Bevensen
Klein Bünstorfer Str. 7
29549 Bad Bevensen
Tel.: 058 21 543 - 101 oder
058 21 543 - 201 (Lindenstr.)